MaßnahmeBasis­­förderungInnovations­­förderung 5Zusatz­­förderung 6
Errichtung einer Solar­­kollektor­­anlage zur ...Gebäude­bestandGebäude­bestandNeubauKombinations­bonusGebäude­effizienz­bonus 7Optimierungs­maßnahme 8
Biomasse- / Wärme­pumpe
Wärme­netzKessel­tausch
... ausschließ­lichen Warm­wasser­bereitung 13 - 10 m2 BKF*500 €--500 €500 €500 €zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations­förderungmit Errichtung:

10 % der Netto­investitions­kosten 8.1

– – – –

nachträglich (nach 3 – 7 Jahren):

100 bis max. 200 € 8.2
11 - 40 m2 BKF*50 €/m2 BKF*
20 - 100 m2 BKF*-100 €/m2 BKF*75 €/m2 BKF*
... kombinierten Warmwasser­bereitung und 2 Heizungs­unterstützung, solare Kälte­erzeugung oder Wärmenetz­zuführungbis 14 m2 BKF*2.000 € 9--
15 - 40 m2 BKF*140 €/m2 BKF*
20 - 100 m2 BKF*-200 €/m2 BKF*150 €/m2 BKF*
... Wärme- o. Kälteerzeugung (Alternative) 3 – ertragsabhängige Förderung –20 - 100 m2 BKF*-0,45 € × jährl. Kollektorertrag × Anzahl Kollektoren
Erweiterung einer bestehenden Solar­kollektor­anlage 450 €/m2 BKF*--

* BKF = Bruttokollektorfläche

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017.

Gem. Änderungsrichtlinie sind ab dem 01.01.2018 alle Anträge im zweistufigen Antragsverfahren zu stellen

Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist

Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik „Energie/Heizen mit Erneuerbaren Energien“.

1 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Ltr. (beides gilt für alle Kollektortypen)

2 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen

3 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 °C).

4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche.

5 Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern können gefördert werden). Oder auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 % in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw. 2.

6 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.

7 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

8 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.

8.1 Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.

8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.

9 Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert


Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de - Stand: 02.01.2018

Alle Angaben ohne Gewähr